31. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 01
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen Helvantorio und geschäftlichen Auftraggebern, die Leistungen zur Headcount-Finanzplanung nutzen. Sie finden außerdem Anwendung auf die Nutzung der Website helvantorio.sbs, soweit dort Inhalte, Vorlagen oder sonstige Materialien bereitgestellt werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Helvantorio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor, soweit sie denselben Regelungsgegenstand betreffen.
- 02
- Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Die auf helvantorio.sbs dargestellten Leistungsbeschreibungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der allgemeinen Information über Art und Umfang möglicher Tätigkeiten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Helvantorio eine Anfrage des Auftraggebers ausdrücklich annimmt, etwa durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, ergänzenden Leistungsbeschreibungen sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zusammen den Vertragsrahmen bilden.
- 03
- Art der Leistungserbringung
- Helvantorio erbringt Leistungen im Bereich Headcount-Finanzplanung als dienstvertragliche Tätigkeit mit analytischem und beratendem Charakter. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Arbeiten, nicht jedoch das Eintreten bestimmter wirtschaftlicher Erfolge oder Kennzahlen. Zeitpläne und Meilensteine dienen der Strukturierung des Projekts, können jedoch in Abstimmung angepasst werden, wenn sich Rahmenbedingungen, Datenlage oder Prioritäten ändern. Ergebnisse und Empfehlungen sind als Entscheidungshilfen zu verstehen; Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
- 04
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass Helvantorio alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form erhält. Dazu gehören insbesondere Finanzdaten, Personalkostenübersichten, HR-Informationen sowie Angaben zu geplanten Projekten und Budgetgrenzen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten; Helvantorio prüft diese nur auf Plausibilität, nicht auf rechtliche oder steuerliche Konformität. Verzögerungen oder Mehraufwände durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung können gesondert vergütet werden.
- 05
- Vergütung, Fälligkeit und Verzug
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Basis der im Angebot genannten Tagessätze, Stundensätze oder Pauschalen zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Helvantorio berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückzuhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 06
- Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
- Helvantorio räumt dem Auftraggeber an im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Unterlagen, Modellen und Auswertungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke ein. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Kontextes bedarf der vorherigen Zustimmung von Helvantorio, sofern nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen. Urheber- und Schutzrechte verbleiben bei Helvantorio, soweit sie nicht ausdrücklich abweichend geregelt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertrauliche Informationen und Dokumente angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- 07
- Haftung und Haftungsbegrenzung
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet Helvantorio für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie zwingende Haftungstatbestände. Ergebnisse können von dargestellten Beispielen abweichen; „Results may vary“ und „Past performance doesn't guarantee future results“.
- 08
- Laufzeit, Kündigung und Beendigung
- Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder gesetzliche Vorgaben verletzt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits erbrachte Leistungen sind nach den vereinbarten Konditionen zu vergüten. Ordentliche Kündigungsrechte richten sich nach den im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Regelungen.
- 09
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Helvantorio. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An ihre Stelle tritt, soweit möglich, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt zur AGB-Auskunft
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